Wohnung nach einem Todesfall auflösen: die richtige Reihenfolge
Ein sachlicher Leitfaden für Angehörige und Erben: Unterlagen sichern, Berechtigung klären, Erinnerungsstücke auswählen, Räumung planen und die Wohnung übergeben.
1. Unterlagen, Schlüssel und persönliche Dinge sichern
Bevor Gegenstände sortiert oder Räume geräumt werden, sollten wichtige Dokumente, Schlüssel, Verträge, Konto- und Versicherungsunterlagen gesichert werden. Wertgegenstände und Erinnerungsstücke gehören getrennt und eindeutig gekennzeichnet.
Damit innerhalb einer Familie nichts versehentlich entsorgt wird, ist eine gemeinsame Auswahl oder eine dokumentierte Abstimmung hilfreich.
2. Erbschein, Vollmacht und Zuständigkeit klären
Vor Kündigungen, Aufträgen oder einer Wohnungsübergabe muss geklärt sein, wer rechtswirksam handeln darf. Je nach Situation kann dafür ein Erbschein, eine Vollmacht oder ein anderer Nachweis erforderlich sein.
Bei einer Erbengemeinschaft sollten Entscheidungen zur Räumung und zum Umgang mit verwertbaren Gegenständen gemeinsam abgestimmt werden.
3. Mietvertrag und Übergabe mit dem Vermieter abstimmen
Bei einer Mietwohnung sollten Angehörige den Vermieter frühzeitig kontaktieren und Kündigungsfristen, Rückgabezustand, Einbauten und Schlüsselübergabe erfragen. Der Mietvertrag und eine konkrete Vereinbarung mit dem Vermieter bestimmen, was vor der Übergabe zu erledigen ist.
4. Wertgegenstände und Erinnerungsstücke auswählen
Erst wenn persönliche Dinge gesichert sind, sollte der übrige Hausrat beurteilt werden. Verwertbare Möbel, Sammlungen oder andere Gegenstände können bei der Besichtigung geprüft und gegebenenfalls bei der Haushaltsauflösung angerechnet werden.
5. Räumung und Übergabe organisieren
Für ein belastbares Angebot werden Umfang, Zugänglichkeit, notwendige Demontagen und die gewünschte Übergabe vor Ort besprochen. Nach der Räumung sollte die Wohnung in dem mit Vermieter, Käufer oder Verwaltung vereinbarten Zustand übergeben werden.
Welche Faktoren den Preis beeinflussen und welche Richtwerte gelten, erläutert die Seite Entrümpelungskosten in Karlsruhe.
Bei Eigentum: Bewertung und Verkauf mitdenken
Gehört eine Wohnung oder ein Haus zum Nachlass, können zusätzlich eine Wertermittlung und ein Verkauf anstehen. Das Nachlass-Komplettpaket verbindet Räumung mit Wertanrechnung, Immobilienbewertung durch den zertifizierten Sachverständigen und auf Wunsch den Verkauf über die Rohrer Immobilien GmbH. Die Leistungen sind auch einzeln buchbar.